Schützen Sie Ihre Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erlangung von Patenten oder Gebrauchsmustern durch eine globale Anmeldestrategie, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei der Zusammenarbeit mit den Erfindern legen wir besonderen Wert auf die detaillierte Beschreibung der Erfindung, um einen möglichst breiten Patentschutz zu gewährleisten.
Unsere erfahrenen Patentanwälte arbeiten mit Ihnen eng zusammen, um einen möglichst umfassenden Entwurf der Patentanmeldung auszuarbeiten. Die Patentanmeldung wird dann im Rahmen einer für Ihr Unternehmen ausgewählten Anmeldestrategie bei einer nationalen oder internationalen Behörde eingereicht. Wir beraten Sie auch gerne bei wirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen einer Patentstrategie für Ihr Unternehmen.
Wir empfehlen in der Regel bereits vor der Ausarbeitung einer Patentanmeldung eine Patentrecherche durchzuführen, um bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung die recherchierten Dokumente aus dem Stand der Technik zu berücksichtigen und damit die Patentanmeldung besser auf die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale der Erfindung zu fokussieren. Dadurch wird oft die Grundlage für eine erfolgreiche Patenterteilung mit einem breiteren Schutzumfang gelegt.
Wir erstellen auch gerne Patentgutachten, um unsere Mandanten bei der unternehmerischen Kostenentscheidung zu unterstützen, ob eine Patentanmeldung ausgearbeitet werden soll, ein Patent weiterverfolgt werden soll bzw. ob internationale Nachanmeldungen erfolgen sollen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der EP-Validierung von erteilten europäischen Patenten in allen relevanten Ländern. Wir übernehmen dabei die notwendigen formalen Verfahren vor den relevanten Ämtern.
Für eine globale Patentstrategie bieten wir Ihnen an, eine PCT-Patentanmeldung einzureichen. Der Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ermöglicht es Ihnen, Patente in 153 Vertragsstaaten durch ein optimiertes Patenterteilungsverfahren zu erhalten. Eine PCT- Patentanmeldung ermöglicht es erst nach der internationalen Phase von 30 bzw. 31 Monaten zu entscheiden, in welchen der 153 Vertragsstaaten eine nationale bzw. regionale Phase durchgeführt werden soll.